Im Abschnitt km 5,700 bis km 6,100 wird links der Bahn-Strecke 6265 (ABS Paderborn – Chemnitz) Abschnitt Glauchau-Schönbörnchen – Gößnitz eine Lärmschutzwand errichtet. Die Höhe der Lärmschutzwand beträgt konstant 2,00m über SOK. Der Abstand der Vorderkante zur Gleisachse beträgt im Regelfall 3,30m.
Die Strecke verläuft in dem bezeichneten Abschnitt in Dammlage und im Einschnitt. Außerdem werden zwei Eisenbahnüberführungen im km 5,761 und im km 5,979 überquert. Die Bemessung der Lärmschutzwände auf den Eisenbahnüberführungen ist nicht Gegenstand dieser statischen Berechnungen, sondern ist Bestandteil der Brückenstatiken.
Die Lärmschutzwände werden als Pfostenkonstruktionen, welche mittels Rammpfählen tiefgegründet sind, ausgeführt. Die Ausfachung zwischen den Pfosten erfolgt mit hochabsorbierenden Aluminiumelementen. Lediglich auf den Eisenbahnüberführungen werden teilweise transparente Elemente verwendet. Der untere Abschluss erfolgt mit Betonsockelelementen, welche auf den Pfählen auflagern.Der Regelabstand der Pfosten beträgt auf den Streckenabschnitten 5,00m und auf den Eisenbahnüberführungen 2,50m.